Corona-Regeln für Ihren Friseur-Termin
Liebe Kundinnen und Kunden,
die Frage kommt immer wieder bei mir an: „Können wir bei einem Vor-Ort-Termin mit Ihnen auf eine Gesichtsmaske verzichten?“. Leider kann ich das nur verneinen.
Auch für meine Haarpflege- bzw. Friseur-Termine bei Ihnen zuhause gelten die gleichen Regeln wie im Friseur-Salon. Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Test- oder Nachweispflicht für Genesung.
Vorgaben Haarpflege-Termin
- Getestete-, geimpfte- oder genesene Personen – folgende Nachweise möglich:
- Negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist
- Vollständige Impfung des Kundens Impfnachweis
- Nachweis über Genesung
- Gesichtsmaske
Während des Termins muss von mir und Ihnen eine Gesichtsmaske nach einem der folgenden Standards getragen werden:
FFP2, KN95 oder N95